In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Buchung, Gepäck, Check-in und vieles mehr. Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert alle wichtigen Informationen für Ihre Reise. Falls Sie Ihre Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden sollten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Kollegen und Kolleginnen: info[at]swissgroupinternational.com

Allgemeine Informationen

Swiss Group International vermittelt Flüge zwischen Kunden und Fluggesellschaften. Wir helfen Ihnen, passende Verbindungen und Tarife zu finden, zu vergleichen und sicher zu buchen – alles über eine zentrale Plattform.

Sie wählen Ihren gewünschten Flug, geben die Reisedaten ein und schließen die Buchung bequem online ab. Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung sowie die Rechnung per E-Mail.

Wir vermitteln Linienflüge, Charterflüge sowie Private Jets in Kooperation mit renommierten Airlines weltweit. Mehr zu unseren Partnern finden Sie hier: Link zu Partner

Sie profitieren von exklusiven Tarifen, professioneller Abwicklung, schneller Unterstützung im Problemfall und einem globalen Netzwerk von Airline-Partnern.
 

Buchung & Änderungen

Haben Sie online gebucht, erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Buchung sofort eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Zusätzlich bekommen Sie eine Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese wird nach Zahlungseingang zugeschickt.

Namensänderungen, Umbuchungen und Stornierungen einzelner Leistungen können Sie ganz einfach unter Angabe Ihres vollständigen Namens sowie der Buchungsnummer per E-Mail bei unserem Kundenservice (info[at]swissgroupinternational.com) beauftragen. Bei Änderungen fallen Gebühren an.

Eine Buchung kann per Mail zu den gültigen AGB storniert werden. Unseren Kundenservice erreichen Sie per E-Mail info[at]swissgroupinternational.com

Bei Flugplan- oder Tarifänderungen werden Sie von uns automatisch per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse informiert. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich an unsere Kollegen und Kolleginnen wenden: info[at]swissgroupinternational.com

Check-in

Der Check-in erfolgt am Flughafen an den dafür vorgesehenen Schaltern.

Wir empfehlen, frühzeitig am Flughafen einzutreffen, um alle Sicherheits- und Gepäckprozesse rechtzeitig abschließen zu können.

Für den Check-in sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls notwendige Visa oder Reisedokumente sowie die Flugbestätigung bzw. das Ticket erforderlich.

Bei Inlandsflügen schließen die Check-in-Schalter 45 Minuten vor Abflug, bei internationalen Flügen 60 Minuten vor Abflug.

Passagiere, die zu spät erscheinen, können unter Umständen nicht mehr befördert werden.

Services

Sie haben zwei Möglichkeiten, um einen Sitzplatz zu buchen:

  • Sie können einen Sitzplatz direkt bei der Online-Flugbuchung reservieren.
  • Nachträglich können Sie noch bis 4 Stunden vor Abflug reservieren. Gehen Sie dazu auf “Meine Buchung” und geben Sie Ihren Namen und Ihre Buchungsnummer ein. In der Buchung „Zusatzleistungen“ können Sie m Sitzplan Ihren Wunschsitzplatz auswählen. Schließen Sie die Reservierung mit Ihrer Zahlung ab. Eine Bestätigung erhalten Sie per E-Mail.

Gäste, die keine Sitzplätze gebucht haben, werden vom Check-in System automatisch platziert. Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Freunden nebeneinandersitzen möchten, empfehlen wir eine Sitzplatzreservierung.

Ja, Sie können zusätzliche Koffer oder auch Sportgepäck für Ihren Flug online buchen. Sie können weitere Gepäckstücke während der Buchung oder nachträglich über “Meine Buchung” kostenpflichtig hinzufügen.

Für übergroße Gepäckstücke, Sportausrüstung, Musikinstrumente oder Tiere gelten spezielle Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sollten vor der Reise bestätigt werden. Passagiere werden gebeten, besondere Anforderungen rechtzeitig vor Abflug über den Kundenservice der Airline unter info[at]swissgroupinternational.com zu klären.

Beschädigtes Gepäck muss unmittelbar nach Erhalt am Lost & Found-Schalter gemeldet und der Fluggesellschaft innerhalb von sieben Tagen angezeigt werden, damit die Bearbeitung gemäß dem Montrealer Übereinkommen erfolgen kann.

Verlorenes oder verspätet eintreffendes Gepäck ist sofort nach der Ankunft am Lost & Found-Schalter zu melden und innerhalb von 21 Tagen der Fluggesellschaft mitzuteilen. Diese unterstützt die Passagiere bei der Gepäcksuche und leistet bei Anspruchsberechtigung eine entsprechende Entschädigung.

Ja, eine Entschädigung wird gemäß dem Montrealer Übereinkommen sowie der geltenden Gepäckrichtlinien gewährt, sofern die erforderlichen Melde- und Fristenregelungen eingehalten werden.

Es tut uns Leid, dass Ihr Gepäck nicht mit Ihnen am Flughafen angekommen ist.

Beschädigtes Gepäck ist sofort am Lost & Found-Schalter zu melden und innerhalb von sieben Tagen der Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen.

Verlorenes oder verspätetes Gepäck ist ebenfalls sofort am Lost & Found-Schalter zu melden und innerhalb von 21 Tagen der Fluggesellschaft mitzuteilen. Ansprüche, die nach Ablauf dieser Fristen eingereicht werden, können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Essen & Getränke

Ja, Sie können bis zu 48 Stunden vor Abflug ein Menü/Snack für Ihren Flug vorbestellen.

Besondere Anforderungen

Für übergroße Gepäckstücke, Sportausrüstung, Musikinstrumente oder Tiere gelten spezielle Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sollten vor der Reise bestätigt werden. Passagiere werden gebeten, besondere Anforderungen rechtzeitig vor Abflug über den Kundenservice der Airline unter info[at]swissgroupinternational.com zu klären.

Einreise nach Ägypten

Für die Einreise nach Ägypten ist in der Regel ein gültiges Visum erforderlich. Reisende sollten sich rechtzeitig über die für sie geltenden Bestimmungen informieren und die passende Visa-Option wählen.

Das Visa on Arrival ist für die meisten europäischen Staatsbürger direkt bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Ägyptens gegen eine Gebühr erhältlich und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.

Alternativ kann ein e-Visa vorab über die offizielle Website www.visa2egypt.gov.eg beantragt werden. Die Kosten für das e-Visa finden Sie auf der oben genannten Website.

Reisende, die ausschließlich die Region Süd-Sinai besuchen, beispielsweise Sharm el-Sheikh, Dahab, Taba oder Nuweiba, können bei der Einreise einen kostenlosen Sinai-Only-Stempel erhalten. Dieser berechtigt zu einem visumfreien Aufenthalt von maximal 14 Tagen, ist jedoch ausschließlich in der genannten Region gültig.

Ein Visum kann auf Wunsch auch vorab bei der ägyptischen Botschaft oder dem ägyptischen Konsulat im Heimatland beantragt werden.

Bei einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer von mehr als 28 Tagen wird eine Geldstrafe fällig, und es können zusätzliche Einschränkungen bei der Ausreise entstehen. Nach einer Überziehung des Visums ist die Ausreise mit einem Charterflug nicht mehr gestattet; stattdessen muss ein Linienflug über Kairo genutzt werden.

Charterflüge dürfen nur von Reisenden genutzt werden, deren Aufenthalt in Ägypten nicht länger als 28 Tage beträgt.

Bei einem überzogenen Visum ist die Ausreise ausschließlich über den Flughafen Kairo und nur mit einem Linienflug möglich. Zudem wird eine Strafgebühr erhoben.

Reisende, die mit einem Linienflug nach Kairo eingereist sind, müssen auch wieder mit einem Linienflug ausreisen. Eine Kombination aus Linienflug-Anreise und Charterflug-Abreise wird von den Behörden nicht akzeptiert, weshalb eine Einbuchung auf einen Charterflug in diesem Fall nicht gestattet ist.

Bei Charterflügen ist eine Ausreise nur von dem Flughafen möglich, über den die Einreise erfolgt ist. Eine Einreise nach Hurghada und Abreise aus Sharm el-Sheikh (oder umgekehrt) ist daher nicht erlaubt.

In vielen Ländern, darunter auch Ägypten, ist eine gültige Auslandskrankenversicherung für die Einreise vorgeschrieben. Reisende sollten daher unbedingt die Gesundheits- und Versicherungsbestimmungen aller Transit- und Zielländer vor Reisebeginn sorgfältig prüfen.

Die finale Entscheidung über die Ein- oder Ausreise eines Passagiers liegt stets im Ermessen der zuständigen Grenzbehörden. Swiss Group International hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Wird einem Passagier die Einreise oder Beförderung verweigert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier:

Zahlung

Sie können Ihre Urlaubsreise per Kreditkarte, PayPal oder Apple Pay bezahlen. Wir akzeptieren Mastercard und Visa Card. Sie erhalten nach erfolgter Buchung eine Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Wenn während der Buchung oder beim Kauf zusätzlicher Leistungen Zahlungsprobleme auftreten, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team unter: info[at]swissgroupinternational.com

Wir helfen Ihnen, das Problem so schnell wie möglich zu lösen.

Wenn Sie eine gebuchte Leistung nicht erhalten haben (z. B. Mahlzeiten, Sitzplatzreservierungen oder andere Zusatzleistungen), kontaktieren Sie bitte: info[at]swissgroupinternational.com

Unser Team wird:

  1. Eine Untersuchung einleiten
  2. Den Fall mit der Fluggesellschaft prüfen
  3. Falls zutreffend eine Rückerstattung veranlassen

Nichtbeförderung / Reisebeschränkungen

Das Boarding kann verweigert werden, wenn ein Passagier die Einreise- oder Ausreisebestimmungen eines Landes nicht erfüllt. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Probleme im Zusammenhang mit Reisedokumenten, wie beispielsweise Pässen, Visa oder anderen behördlichen Vorgaben. Es obliegt dem Passagier, vor Abflug sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Reiseanforderungen erfüllt sind.

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung, da die Nichtbeförderung durch gesetzliche oder behördliche Regelungen verursacht wird und somit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fluggesellschaft liegt.

Passagiere sollten sicherstellen, dass alle Pässe, Visa und sonstigen erforderlichen Unterlagen gültig sind und den Ein- und Ausreisebestimmungen sowohl des Abflug- als auch des Ziellandes entsprechen. Zudem sollten sämtliche speziellen Bestimmungen, etwa Altersvorgaben, Gesundheitsauflagen oder Verbote bestimmter Gegenstände, frühzeitig geprüft werden.

Nichtbeförderung / Reisebeschränkungen

Wenn möglich, werden Passagiere auf alternative Flüge umgebucht.

Sollte keine Alternative verfügbar sein, erhalten Passagiere eine vollständige Rückerstattung ihres Tickets.

Nein, bei außergewöhnlichen Umständen – wie extremen Wetterereignissen, technischen Störungen, Streiks oder behördlichen Einschränkungen – besteht kein Anspruch auf Entschädigung, da diese außerhalb des Einflussbereiches der Fluggesellschaft liegen. Die Sicherheit der Passagiere hat stets oberste Priorität, und wir bemühen uns, auch in solchen Situationen bestmöglichen Service zu bieten.

Passagiere werden zeitnah über den Grund der Verspätung oder Annullierung sowie über vorhandene Alternativen informiert.

Passagiere sollten den Flugstatus vor der Reise regelmäßig überprüfen, zusätzliche Zeit für die Anreise zum Flughafen einplanen und wichtige Gegenstände wie Dokumente, Medikamente und Wertgegenstände im Handgepäck mitführen. Es empfiehlt sich außerdem, über die offiziellen Kanäle der Fluggesellschaft in Kontakt zu bleiben und flexibel auf Umbuchungsoptionen zu reagieren.

Feedback

Wenn Sie ein Anliegen zu einer vergangenen Reise haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice an nachstehende E-Mail: customercare[at]swissgroupinternational.com

Besondere Unterstützung

Wenn Sie während Ihrer Reise besondere Unterstützung benötigen, können Sie diese kostenfrei anfordern, indem Sie eine E-Mail mit allen relevanten Details an info[at]swissgroupinternational.com senden.

Bitte geben Sie dabei Folgendes an:

  • Ihre Buchungsreferenz
  • Name des Passagiers
  • Beschreibung der benötigten Unterstützung

Unser Team wird Ihre Anfrage prüfen und die entsprechende Unterstützung für Ihre Reise organisieren.

Wir können verschiedene Arten von besonderer Reiseunterstützung organisieren, darunter:

  • Rollstuhlservice (manuell oder elektrisch)
  • Rollstuhl-Servicecodes wie WCHS, WCHR oder WCHC
  • Service für alleinreisende Minderjährige
  • Reisen mit Haustieren
  • Medizinische Geräte oder zusätzliches medizinisches Gepäck
  • Geräte für Schlafapnoe (z. B. CPAP-Geräte)
  • Medizinische Sauerstoffversorgung
  • Unterstützung für blinde oder sehbehinderte Passagiere
  • Unterstützung für gehörlose oder hörgeschädigte Passagiere

Um einen dieser Services anzufordern, kontaktieren Sie bitte info[at]swissgroupinternational.com.

Sitzplatzreservierungen

Wenn Sie Ihre Sitzplatzreservierung ändern oder upgraden möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an info[at]swissgroupinternational.com.

Unser Team wird:

  • die Verfügbarkeit der Sitzplätze prüfen
  • Sie über verfügbare Optionen informieren
  • Sie bei der Sitzplatzänderung oder beim Upgrade unterstützen

Ja. XL-Sitze mit zusätzlicher Beinfreiheit sind auf ausgewählten Flügen verfügbar.

Bei der Sitzplatzbuchung können Sie wählen zwischen:

  • Standardsitzen
  • XL-Sitzen mit zusätzlicher Beinfreiheit

Die Buchung der XL-Sitze kann ganz einfach bei der Sitzplatzreservierung ausgewählt werden.

Online-Check-in

Der Online-Check-in ist derzeit leider nicht verfügbar. Passagiere müssen daher den Check-in am Flughafen nutzen.

Reisen während der Schwangerschaft

Die Bestimmungen der Fluggesellschaften für Reisen während der Schwangerschaft können je nach Airline und Schwangerschaftsphase variieren.

Für die genauen Regeln und Anforderungen kontaktieren Sie bitte: info[at]swissgroupinternational.com

Unser Team wird die Richtlinien der Fluggesellschaft prüfen und Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.